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Dienstgebäude Alsfeld
Postanschrift

Finanzamt Alsfeld-Lauterbach
In der Rambach 11, 36304 Alsfeld
oder
Postfach 1263,  36292 Alsfeld


Telefon:   +49 (0)6631 790 0
Telefax:   +49 (0)6631 790 555

Anrufe bitte montags bis donnerstags von 8:00 bis 15:30 Uhr und
freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr.

E-Mail: poststelle@fa-al.hessen.de

Bitte beachten Sie die Hinweise zur E-Mail Kommunikation

Bundesfinanzamtsnummer:
Verwaltungsstelle Alsfeld:        2601
Verwaltungsstelle Lauterbach:  2629




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Öffnungszeiten



 

 

Das Finanzamt Alsfeld-Lauterbach ist für Sie geöffnet:


Verwaltungsstelle Alsfeld

montags bis mittwochs 08.00 - 15.30 Uhr
donnerstags 14.00 - 18.00 Uhr
freitags 08.00 - 12.00 Uhr

Verwaltungsstelle Lauterbach
montags bis mittwochs 08.00 - 15.30 Uhr
donnerstags 14.00 - 18.00 Uhr
freitags 08.00 - 12.00 Uhr




Bild einer Euro-Münze und eines Euro-Scheins zur Illustration der Bankverbindung
Bankverbindungen

Landesbank Hessen-Thüringen
Bankleitzahl: 500 500 00
Kontonummer: 1 000 108

Deutsche Bundesbank Fil. Gießen
Bankleitzahl: 513 000 00
Kontonummer: 51 301 504


Überweisungen aus dem Ausland:
BIC HELADEFFXXX
IBAN DE14 5005 0000 0001 0001 08




Lohnsteuerkarte
Elektronische Lohnsteuerkarte mit neuem Starttermin

Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte ist wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben worden. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.
Die Verschiebung hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger.
Die zurzeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Mitteilungsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger über die „Elektronischen LohnSteuerAbzugsmerkmale“ (ELStAM) versandt worden sind, sind davon nicht berührt und werden weiterhin durchgeführt. Mehr Informationen...




ELSTER-Die elektronische Steuererklärung

Nutzen Sie die elektronische Steuererklärung und übermitteln Sie damit Ihre Steuererklärung schnell und sicher an Ihr Finanzamt. Für die Übertragung Ihrer Daten steht eine Auswahl geeigneter Softwareprodukte zur Verfügung.
Eine Übersicht finden Sie unter www.elster.de/elster_soft_nw.php  .
Das kostenfreie Programm ElsterFormular ist ein Angebot der Steuerverwaltung und steht unter www.elster.de  in der jeweils aktuellsten Version zum Download bereit.
Gratis-CDs mit der Software erhalten Sie ab Anfang Februar bei Ihrem Finanzamt. Weitere Informationen über das Verfahren finden Sie in unserer Rubrik Elster

06.02.2012: SPAM im Namen der Steuerverwaltung

Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Steuerverwaltung versendet. In diesen Nachrichten wird der Empfänger aufgefordert, eine im Anhang befindliche Datei zu öffnen, bei der es sich angeblich um einen Steuerbescheid handelt. Bitte beachten Sie hierzu: 1. Öffnen Sie niemals Anhänge, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen. 2. Die Steuerverwaltung sendet Ihnen nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten in Form eines E-Mail-Anhangs.




 Bild Elsteronlineportal
ElsterOnline - Papierlos zum Finanzamt
Unternehmer, Arbeitgeber oder Steuerberater können mit ElsterOnline einige Erklärungen einfach und plattformunabhängig per Internetbrowser direkt online eingeben oder sich über den aktuellen Stand ihres Steuerkontos informieren.

Weitere Informationen über das Verfahren unter www.ElsterOnline.de 
© 2012 Finanzamt Alsfeld-Lauterbach. In der Rambach 11 . 36304 Alsfeld

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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Sie auf der Internetseite des Finanzamtes Alsfeld-Lauterbach begrüßen zu dürfen, und hoffen, dass Sie die von Ihnen gesuchten Informationen auf unseren Seiten finden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen telefonisch und während der Sprechzeiten auch persönlich zur Verfügung.

Ihr Finanzamt 

Aktuelles

Elektronische Lohnsteuerkarte mit neuem Starttermin!!!

Lohnsteuerkarte

Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte ist wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben worden. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.
Die Verschiebung hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger.

Die zur Zeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Mitteilungsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger über die "Elektronischen LohnSteuerAbzugsmerkmale" (ELStAM) versandt worden sind, sind davon nicht berührt und werden weiterhin durchgeführt.  Mehr Informationen...